Sparte · Wohngebäude

Sturm reißt das Dach einer Mietwohnung runter, wer zahlt die Reparatur?

Bei Mehrparteienhäusern, vermieteten Wohnungen oder Eigentümer­gemeinschaften ist der Schutz des Gebäudes Aufgabe der Wohngebäude-Versicherung. Sie deckt die Substanz: Mauern, Dach, Heizung, Aufzüge, Allgemeinflächen.

Die 3 Dinge, auf die es bei der Wohngebäude-Versicherung wirklich ankommt.

Bevor Sie Tarife oder Versicherungssummen vergleichen, sollten Sie diese drei Punkte im Kopf haben. Sie ersparen Ihnen viel Geld und im Schadensfall den entscheidenden Unterschied.

01

Wiederbeschaffungs-Neuwert, nicht der Verkaufswert.

Versichert wird das, was es kosten würde, das gesamte Gebäude heute neu zu errichten. nicht der Marktwert oder der Buchwert. Wer mit dem Verkaufswert versichert, ist im Schadensfall garantiert unterversichert. Das gilt vor allem bei älteren Mehrparteienhäusern.

02

Bei Eigentümergemeinschaft: alle teilen sich die Prämie.

In einer ETG wird die Wohngebäude-Versicherung über die Hausverwaltung für das gesamte Gebäude abgeschlossen. Die Prämie wird auf alle Eigentümer nach Nutzwertanteilen umgelegt. Als einzelner Wohnungseigentümer haben Sie aber Mitspracherecht, und sollten die Polizze regelmäßig prüfen lassen.

03

Mietausfall, wenn das Haus unbewohnbar ist.

Nach einem größeren Schaden ist das Haus oft monatelang nicht bewohnbar. Wer nicht den Mietausfall mitversichert hat, verliert in dieser Zeit die komplette Miete . bei mehreren Wohnungen schnell ein fünfstelliger Betrag. Für Vermieter eine Pflicht-Klausel.

Was passiert eigentlich, wenn...

Sechs Schadensfälle, die in österreichischen Mehrparteienhäusern und vermieteten Objekten regelmäßig vorkommen. So sehen Sie sofort, ob Ihr aktueller Schutz reicht.

…ein Sturm das Dach eines 4-Parteien-Hauses beschädigt?

Klassischer Sturmschaden an der Substanz. Die Wohngebäude-Versicherung zahlt die Dachreparatur und, mit der richtigen Klausel, auch den Mietausfall während der Sanierungszeit. Ohne Mietausfall-Klausel: Mieten weg, Kosten bleiben.

Sturm + Mietausfall

…ein Wasserrohrbruch im Keller die Heizungsanlage zerstört?

Die Heizungsanlage zählt zur Substanz. also klar Wohngebäude. Gedeckt sind: Reparatur oder Tausch der Anlage, Trocknung des Kellers, alle Folgeschäden an Mauern und fest verbauten Bereichen. Inklusive Frostschäden, wenn die Klausel drin ist.

Leitungswasser + Heizungs-Substanz

…ein Feuer im Stiegenhaus Türen, Fenster und Treppen zerstört?

Stiegenhaus, Allgemeinflächen, Aufzug, alles gemeinschaftliche Substanz. Die Wohngebäude-Versicherung zahlt Reparatur und Wiederherstellung. Bei einer ETG läuft die Schadenmeldung immer über die Hausverwaltung, nicht über einzelne Eigentümer.

Feuer + Allgemeinflächen

…Hagel die Photovoltaik-Anlage am Dach zerstört?

PV-Anlage, Solarthermie, Wärmepumpe, alles technische Anlagen am Gebäude. Die sind in Standard-Tarifen oft NICHT automatisch dabei. Die Klausel „technische Anlagen" muss explizit drin sein. Sonst zahlen die Eigentümer den Ersatz aus eigener Tasche.

Klausel technische Anlagen

…ein Mieter das Bad in seiner Wohnung beschädigt?

Nicht über die Wohngebäude-Versicherung gedeckt . das ist Mieter-Schaden am Mietobjekt. Hier greift entweder die Haftpflicht des Mieters, eine Mieterausfall-Garantie oder im Streitfall die Kaution. Wichtig: Substanz ≠ Innenausbau einer einzelnen Wohnung.

Mieter-Schaden, nicht Wohngebäude

…ein Erdrutsch das Fundament des Hauses beschädigt?

Naturkatastrophen-Klausel ist Pflicht. und deckt Erdrutsch, Hochwasser, Lawine, Erdbeben. Ohne diese Klausel zahlt die Versicherung gar nichts, auch wenn der Schaden offensichtlich von außen kommt. Bei Hanglage oder Flussnähe absolut unverzichtbar.

Naturkatastrophen-Klausel

Sechs Tipps, die Sie sonst nirgends bekommen.

Was ich Vermietern und Hausverwaltungen bei jeder Beratung sage. Auch wenn manche Versicherer das nicht so gerne hören.

Versicherungssumme bei der Hausverwaltung nachfragen.

Bei Eigentümergemeinschaften muss die Hausverwaltung die Versicherungssumme regelmäßig anpassen, alte Verträge sind oft drastisch unterversichert. Im Schadensfall zahlt die Versicherung dann nur anteilig. Als Eigentümer dürfen Sie die Polizze einsehen und Nachbesserung verlangen.

Mietausfall-Klausel ist Pflicht für Vermieter.

Nach einem Großschaden ist das Haus oft 6–12 Monate unbewohnbar. Wer keine Mietausfall-Klausel hat, verliert in dieser Zeit die komplette Miete, muss aber Kreditrate und Betriebskosten weiterzahlen. Für jeden Vermieter unverzichtbar.

Glasbruch in Allgemeinflächen separat prüfen.

Glas im Stiegenhaus, in der Eingangstür oder am Aufzug ist nicht automatisch in jeder Wohngebäude-Polizze enthalten. Vor allem bei modernen Gebäuden mit großen Glasflächen sollte Glasbruch als eigener Baustein dabei sein.

Photovoltaik, Wärmepumpe, Solarthermie EXTRA mitversichern.

Technische Anlagen am Gebäude sind in Standardtarifen nicht automatisch dabei. PV-Anlage, Wärmepumpe, Solarthermie und Wallbox müssen explizit in die Polizze aufgenommen werden, sonst zahlt die Versicherung bei Hagel oder Sturm nichts.

Grobfahrlässigkeit-Klausel, auch bei Vermietung wichtig.

Auch Vermieter machen Fehler: Tür offen gelassen, Wartungstermin vergessen, Frost-Vorsorge nicht durchgeführt. Mit Grobfahrlässigkeit-Klausel zahlt die Versicherung auch dann. Ohne sie kann die Leistung gekürzt oder ganz verweigert werden.

Bei gemeinsamer Heizung: Bruch und Frost klar regeln.

Mehrparteienhäuser mit zentraler Heizung: Wer zahlt den Frostschaden, wenn ein Mieter im Winter die Heizung in seiner Wohnung abstellt? Diese Folgeschaden-Klauseln müssen klar definiert sein, sonst gibt es Streit zwischen Eigentümern und Mietern.

Eigenheim, Wohngebäude oder Haushalt. welche Polizze brauchen Sie?

Die drei werden ständig verwechselt. Hier die klare Abgrenzung, damit Sie wissen, welche Sparte für Ihre Situation passt.

Eigenheim

Für selbst bewohnte Häuser.

Einfamilienhaus, Reihenhaus, Doppelhaushälfte. Sie wohnen selbst drin.

Deckt die Substanz und ist meist mit einem Hausrat-Modul kombinierbar. Klassisch für Familien im eigenen Haus.

Wohngebäude

Für Mehrparteienhäuser und Vermieter.

Mehrparteienhaus, vermietete Wohnung, Eigentümer­gemeinschaft . das Gebäude wird als Ganzes versichert.

Deckt nur die Substanz. Mieter brauchen jeweils ihre eigene Haushalt-Versicherung für ihren Inhalt.

Haushalt

Für den Inhalt einer Wohnung.

Egal ob Mieter oder Eigentumswohnungs-Besitzer. versichert wird, was in der Wohnung steht.

Möbel, Kleidung, Elektronik, Geschirr. Hat nichts mit dem Gebäude zu tun.

Substanz-Schutz im Detail

Substanz-Schutz für Vermieter und Eigentümer­gemeinschaften.

Die Wohngebäude-Versicherung deckt das gesamte Gebäude als Ganzes, von den Fundamenten bis zur Dachkonstruktion. Alles, was fest verbaut ist und der Substanz dient. Der Inhalt der einzelnen Wohnungen ist Sache des jeweiligen Bewohners (Haushalt-Polizze).

  • Mauern, Dach, Türen, Fenster, Aufzüge Die komplette Bausubstanz inklusive aller fest verbauten Elemente.
  • Heizungsanlage, Aufzug, Klima, Lüftung Gebäudetechnik, die fest installiert ist und allen Bewohnern dient.
  • Naturkatastrophen (mit Klausel) Sturm, Hagel, Hochwasser, Erdrutsch, Lawine, Erdbeben. Elementar-Klausel notwendig.
  • Mietausfall (mit Klausel) Wenn das Haus nach Schaden unbewohnbar ist, läuft die Miete weiter.
  • Trocknungs- und Sanierungskosten Nach Wasserschaden oft mehrere Wochen Trocknung, kann schnell fünfstellig werden.
  • Aufräumkosten nach Schaden Schutt, Bauabfall, Entsorgung, gehört zur Wiederherstellung der Substanz.

Sechs Schritte. Sonst nichts.

  1. Schaden eindämmen. Wasser ab, Bereich sichern, Strom abschalten wo nötig.
  2. Bei Großschaden: Hausverwaltung sofort, dann Versicherung binnen 72 Stunden.
  3. Mieter informieren, wenn bewohnte Bereiche betroffen sind oder Reparaturen anstehen.
  4. Fotos vor allem aufräumen. dokumentieren Sie aus mehreren Perspektiven.
  5. Sanierungsfirma erst nach Freigabe der Versicherung beauftragen, sonst bleibt die Rechnung an Ihnen hängen.
  6. Mietausfall-Anspruch frühzeitig melden. sobald klar ist, dass eine Wohnung unbewohnbar ist.

⚠ Bei Eigentümergemeinschaften besonders wichtig

Schadenmeldung läuft fast immer über die Hausverwaltung. Wenn Sie als einzelner Wohnungseigentümer einen Schaden direkt an die Versicherung melden, ohne die Hausverwaltung einzubinden, kann das die Auszahlung verzögern oder zu doppelten Meldungen führen.

Reihenfolge: erst Hausverwaltung verständigen, dann gemeinsam Schadenmeldung. Wenn Sie über mich versichert sind, koordiniere ich das mit Verwaltung und Versicherung für Sie.

Was Vermieter und ETG-Eigentümer mich oft fragen.

Was ist der Unterschied zwischen Eigenheim und Wohngebäude-Versicherung? +

Eigenheim ist für Häuser, in denen Sie selbst wohnen, typisch Einfamilienhaus, Reihenhaus, Doppelhaushälfte. Wohngebäude ist für Mehrparteienhäuser, vermietete Wohnungen oder Eigentümergemeinschaften. Der Unterschied liegt in der Risiko-Bewertung und in den Bausteinen. Wohngebäude hat z.B. eine Mietausfall-Komponente und Regeln für Allgemeinflächen.

Wenn Sie selbst im Haus wohnen UND eine Einliegerwohnung vermieten, gibt es Mischvarianten. Klären wir gemeinsam ab.

Wer zahlt die Wohngebäude bei einer Eigentumswohnung? +

Die Wohngebäude-Polizze wird für das gesamte Haus abgeschlossen, meist über die Hausverwaltung. Die Prämie wird nach Nutzwertanteilen auf alle Eigentümer aufgeteilt und über die monatliche Betriebskosten- oder Rücklagen-Zahlung verrechnet.

Als einzelner Wohnungseigentümer zahlen Sie also einen Anteil, und sollten dafür auch das Recht nutzen, die Polizze einzusehen und auf Lücken zu prüfen.

Mietausfall, wirklich wichtig oder Geldverschwendung? +

Für Vermieter eine Pflicht-Klausel. Nach einem Wasser- oder Brandschaden ist eine Wohnung oft 3–12 Monate unbewohnbar. In dieser Zeit gibt es keine Miete . die Kreditrate, die Betriebskosten und alle laufenden Kosten bleiben aber. Mit Mietausfall-Klausel ersetzt Ihre Versicherung die ausgefallene Miete für die Dauer der Sanierung.

Bei mehreren Wohnungen oder ganzen Häusern ist der Schaden ohne diese Klausel schnell fünfstellig. Die Mehrprämie ist dagegen überschaubar.

Ist die Photovoltaik am Mehrparteienhaus automatisch mitversichert? +

Nein, in den meisten Tarifen nicht. Photovoltaik, Solarthermie, Wärmepumpe und Wallbox zählen zu den „technischen Anlagen am Gebäude". Diese müssen explizit in die Polizze aufgenommen werden, inklusive Wechselrichter, Batteriespeicher und Verkabelung.

Gerade bei größeren PV-Anlagen am Dach von Mehrparteienhäusern geht es um fünf- bis sechsstellige Anschaffungswerte. Wenn die Klausel fehlt, zahlen die Eigentümer den Hagelschaden aus eigener Tasche.

Was, wenn nur ein einzelner Mieter Schuld am Schaden ist? +

Wenn ein Mieter einen Schaden in seiner Wohnung verursacht (z.B. Bad beschädigt, Wand zerstört), ist das nicht über die Wohngebäude-Versicherung gedeckt. Hier greift entweder die Haftpflicht des Mieters oder im Streitfall die Kaution.

Anders bei Schäden, die auf die Substanz übergreifen . z.B. wenn ein Brand vom Mieter ausgeht und das ganze Stiegenhaus betrifft. Dann zahlt die Wohngebäude die Substanz und holt sich das Geld später vom Mieter zurück (Regress).

Sind Erdbeben und Hochwasser automatisch dabei? +

Nein. Erdbeben, Hochwasser, Erdrutsch und Lawine gehören zur Naturkatastrophen-Klausel (auch Elementarschaden-Klausel) und müssen extra mitversichert werden. Ohne diese Klausel zahlt Ihre Versicherung bei einem Hochwasser keinen Cent.

Bei Mehrparteienhäusern in Hanglage, in Flussnähe oder in Hochwasser-Risikogebieten ist diese Klausel Pflicht. Wir prüfen vor Vertragsabschluss konkret die Risikolage Ihrer Adresse.

Wie hoch sollte die Versicherungssumme sein? +

Die Versicherungssumme entspricht dem Wiederbeschaffungs-Neuwert. also was es kosten würde, das gesamte Gebäude heute neu zu bauen. Berechnet wird das nach Bauweise, Wohnfläche, Bauklasse und Region.

Bei Bestandsgebäuden wird die Summe oft nicht angepasst. Baukosten sind aber in den letzten Jahren massiv gestiegen. Wer mit einer alten Versicherungssumme operiert, ist im Schadensfall garantiert unterversichert. Mindestens alle 3 Jahre prüfen lassen.

Was passiert bei Sanierung oder Renovierung? +

Während einer größeren Sanierung kann die normale Wohngebäude-Polizze eingeschränkt greifen, vor allem, wenn Teile des Gebäudes nicht bewohnbar sind oder die Bausubstanz freigelegt ist. Manchmal braucht es eine Bauleistungs-Versicherung oder eine Bauherren-Haftpflicht zusätzlich.

Nach einer Sanierung muss die Versicherungssumme angepasst werden, neue Heizung, neuer Dachstuhl oder neue Fenster erhöhen den Substanzwert. Bei jeder größeren Maßnahme kurz Bescheid geben.

Brauche ich eine separate Glasversicherung? +

Glasbruch ist in vielen Wohngebäude-Tarifen nicht automatisch dabei oder nur sehr begrenzt. Bei modernen Mehrparteienhäusern mit großen Glasflächen, Glas-Eingangstüren oder Wintergärten lohnt sich ein eigener Glas-Baustein.

Bei klassischen Altbauten mit kleinen Fenstern reicht oft die Standard-Deckung. Wir schauen das im konkreten Fall gemeinsam an.

Was ich für Ihre Wohngebäude-Versicherung tue.

01 / Vor dem Abschluss

Ich rechne den Wiederbeschaffungs-Wert mit Ihnen durch.

Wir gehen die Substanz, Bauweise und Bauklasse Ihres Gebäudes durch und stellen sicher, dass Naturkatastrophen, Mietausfall und technische Anlagen drin sind. So gibt es im Schadensfall keine bösen Überraschungen.

02 / Im Schadensfall

Ein Anruf, ich koordiniere alle Beteiligten.

Hausverwaltung, Versicherung, Sanierungsfirma, ggf. Mieter und Sachverständiger, ich übernehme die Kommunikation. Sie kümmern sich um Ihr Gebäude, ich kümmere mich um den Papierkram.

30 Minuten, und Ihr Gebäude ist richtig versichert.

Ich prüfe Ihre Polizze auf die Lücken, die viele alte Verträge haben. Naturkatastrophen, Mietausfall, technische Anlagen. Kostenlos, unverbindlich.

Alles, was Sie sonst noch brauchen.

Eine Sparte, ein Ansprechpartner, ich.

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