Bei Mehrparteienhäusern, vermieteten Wohnungen oder Eigentümergemeinschaften ist der Schutz des Gebäudes Aufgabe der Wohngebäude-Versicherung. Sie deckt die Substanz: Mauern, Dach, Heizung, Aufzüge, Allgemeinflächen.
Bevor Sie Tarife oder Versicherungssummen vergleichen, sollten Sie diese drei Punkte im Kopf haben. Sie ersparen Ihnen viel Geld und im Schadensfall den entscheidenden Unterschied.
Versichert wird das, was es kosten würde, das gesamte Gebäude heute neu zu errichten. nicht der Marktwert oder der Buchwert. Wer mit dem Verkaufswert versichert, ist im Schadensfall garantiert unterversichert. Das gilt vor allem bei älteren Mehrparteienhäusern.
In einer ETG wird die Wohngebäude-Versicherung über die Hausverwaltung für das gesamte Gebäude abgeschlossen. Die Prämie wird auf alle Eigentümer nach Nutzwertanteilen umgelegt. Als einzelner Wohnungseigentümer haben Sie aber Mitspracherecht, und sollten die Polizze regelmäßig prüfen lassen.
Nach einem größeren Schaden ist das Haus oft monatelang nicht bewohnbar. Wer nicht den Mietausfall mitversichert hat, verliert in dieser Zeit die komplette Miete . bei mehreren Wohnungen schnell ein fünfstelliger Betrag. Für Vermieter eine Pflicht-Klausel.
Sechs Schadensfälle, die in österreichischen Mehrparteienhäusern und vermieteten Objekten regelmäßig vorkommen. So sehen Sie sofort, ob Ihr aktueller Schutz reicht.
Klassischer Sturmschaden an der Substanz. Die Wohngebäude-Versicherung zahlt die Dachreparatur und, mit der richtigen Klausel, auch den Mietausfall während der Sanierungszeit. Ohne Mietausfall-Klausel: Mieten weg, Kosten bleiben.
Sturm + MietausfallDie Heizungsanlage zählt zur Substanz. also klar Wohngebäude. Gedeckt sind: Reparatur oder Tausch der Anlage, Trocknung des Kellers, alle Folgeschäden an Mauern und fest verbauten Bereichen. Inklusive Frostschäden, wenn die Klausel drin ist.
Leitungswasser + Heizungs-SubstanzStiegenhaus, Allgemeinflächen, Aufzug, alles gemeinschaftliche Substanz. Die Wohngebäude-Versicherung zahlt Reparatur und Wiederherstellung. Bei einer ETG läuft die Schadenmeldung immer über die Hausverwaltung, nicht über einzelne Eigentümer.
Feuer + AllgemeinflächenPV-Anlage, Solarthermie, Wärmepumpe, alles technische Anlagen am Gebäude. Die sind in Standard-Tarifen oft NICHT automatisch dabei. Die Klausel „technische Anlagen" muss explizit drin sein. Sonst zahlen die Eigentümer den Ersatz aus eigener Tasche.
Klausel technische AnlagenNicht über die Wohngebäude-Versicherung gedeckt . das ist Mieter-Schaden am Mietobjekt. Hier greift entweder die Haftpflicht des Mieters, eine Mieterausfall-Garantie oder im Streitfall die Kaution. Wichtig: Substanz ≠ Innenausbau einer einzelnen Wohnung.
Mieter-Schaden, nicht WohngebäudeNaturkatastrophen-Klausel ist Pflicht. und deckt Erdrutsch, Hochwasser, Lawine, Erdbeben. Ohne diese Klausel zahlt die Versicherung gar nichts, auch wenn der Schaden offensichtlich von außen kommt. Bei Hanglage oder Flussnähe absolut unverzichtbar.
Naturkatastrophen-KlauselWas ich Vermietern und Hausverwaltungen bei jeder Beratung sage. Auch wenn manche Versicherer das nicht so gerne hören.
Bei Eigentümergemeinschaften muss die Hausverwaltung die Versicherungssumme regelmäßig anpassen, alte Verträge sind oft drastisch unterversichert. Im Schadensfall zahlt die Versicherung dann nur anteilig. Als Eigentümer dürfen Sie die Polizze einsehen und Nachbesserung verlangen.
Nach einem Großschaden ist das Haus oft 6–12 Monate unbewohnbar. Wer keine Mietausfall-Klausel hat, verliert in dieser Zeit die komplette Miete, muss aber Kreditrate und Betriebskosten weiterzahlen. Für jeden Vermieter unverzichtbar.
Glas im Stiegenhaus, in der Eingangstür oder am Aufzug ist nicht automatisch in jeder Wohngebäude-Polizze enthalten. Vor allem bei modernen Gebäuden mit großen Glasflächen sollte Glasbruch als eigener Baustein dabei sein.
Technische Anlagen am Gebäude sind in Standardtarifen nicht automatisch dabei. PV-Anlage, Wärmepumpe, Solarthermie und Wallbox müssen explizit in die Polizze aufgenommen werden, sonst zahlt die Versicherung bei Hagel oder Sturm nichts.
Auch Vermieter machen Fehler: Tür offen gelassen, Wartungstermin vergessen, Frost-Vorsorge nicht durchgeführt. Mit Grobfahrlässigkeit-Klausel zahlt die Versicherung auch dann. Ohne sie kann die Leistung gekürzt oder ganz verweigert werden.
Mehrparteienhäuser mit zentraler Heizung: Wer zahlt den Frostschaden, wenn ein Mieter im Winter die Heizung in seiner Wohnung abstellt? Diese Folgeschaden-Klauseln müssen klar definiert sein, sonst gibt es Streit zwischen Eigentümern und Mietern.
Die drei werden ständig verwechselt. Hier die klare Abgrenzung, damit Sie wissen, welche Sparte für Ihre Situation passt.
Einfamilienhaus, Reihenhaus, Doppelhaushälfte. Sie wohnen selbst drin.
Deckt die Substanz und ist meist mit einem Hausrat-Modul kombinierbar. Klassisch für Familien im eigenen Haus.
Mehrparteienhaus, vermietete Wohnung, Eigentümergemeinschaft . das Gebäude wird als Ganzes versichert.
Deckt nur die Substanz. Mieter brauchen jeweils ihre eigene Haushalt-Versicherung für ihren Inhalt.
Egal ob Mieter oder Eigentumswohnungs-Besitzer. versichert wird, was in der Wohnung steht.
Möbel, Kleidung, Elektronik, Geschirr. Hat nichts mit dem Gebäude zu tun.
Die Wohngebäude-Versicherung deckt das gesamte Gebäude als Ganzes, von den Fundamenten bis zur Dachkonstruktion. Alles, was fest verbaut ist und der Substanz dient. Der Inhalt der einzelnen Wohnungen ist Sache des jeweiligen Bewohners (Haushalt-Polizze).
Schadenmeldung läuft fast immer über die Hausverwaltung. Wenn Sie als einzelner Wohnungseigentümer einen Schaden direkt an die Versicherung melden, ohne die Hausverwaltung einzubinden, kann das die Auszahlung verzögern oder zu doppelten Meldungen führen.
Reihenfolge: erst Hausverwaltung verständigen, dann gemeinsam Schadenmeldung. Wenn Sie über mich versichert sind, koordiniere ich das mit Verwaltung und Versicherung für Sie.
Eigenheim ist für Häuser, in denen Sie selbst wohnen, typisch Einfamilienhaus, Reihenhaus, Doppelhaushälfte. Wohngebäude ist für Mehrparteienhäuser, vermietete Wohnungen oder Eigentümergemeinschaften. Der Unterschied liegt in der Risiko-Bewertung und in den Bausteinen. Wohngebäude hat z.B. eine Mietausfall-Komponente und Regeln für Allgemeinflächen.
Wenn Sie selbst im Haus wohnen UND eine Einliegerwohnung vermieten, gibt es Mischvarianten. Klären wir gemeinsam ab.
Die Wohngebäude-Polizze wird für das gesamte Haus abgeschlossen, meist über die Hausverwaltung. Die Prämie wird nach Nutzwertanteilen auf alle Eigentümer aufgeteilt und über die monatliche Betriebskosten- oder Rücklagen-Zahlung verrechnet.
Als einzelner Wohnungseigentümer zahlen Sie also einen Anteil, und sollten dafür auch das Recht nutzen, die Polizze einzusehen und auf Lücken zu prüfen.
Für Vermieter eine Pflicht-Klausel. Nach einem Wasser- oder Brandschaden ist eine Wohnung oft 3–12 Monate unbewohnbar. In dieser Zeit gibt es keine Miete . die Kreditrate, die Betriebskosten und alle laufenden Kosten bleiben aber. Mit Mietausfall-Klausel ersetzt Ihre Versicherung die ausgefallene Miete für die Dauer der Sanierung.
Bei mehreren Wohnungen oder ganzen Häusern ist der Schaden ohne diese Klausel schnell fünfstellig. Die Mehrprämie ist dagegen überschaubar.
Nein, in den meisten Tarifen nicht. Photovoltaik, Solarthermie, Wärmepumpe und Wallbox zählen zu den „technischen Anlagen am Gebäude". Diese müssen explizit in die Polizze aufgenommen werden, inklusive Wechselrichter, Batteriespeicher und Verkabelung.
Gerade bei größeren PV-Anlagen am Dach von Mehrparteienhäusern geht es um fünf- bis sechsstellige Anschaffungswerte. Wenn die Klausel fehlt, zahlen die Eigentümer den Hagelschaden aus eigener Tasche.
Wenn ein Mieter einen Schaden in seiner Wohnung verursacht (z.B. Bad beschädigt, Wand zerstört), ist das nicht über die Wohngebäude-Versicherung gedeckt. Hier greift entweder die Haftpflicht des Mieters oder im Streitfall die Kaution.
Anders bei Schäden, die auf die Substanz übergreifen . z.B. wenn ein Brand vom Mieter ausgeht und das ganze Stiegenhaus betrifft. Dann zahlt die Wohngebäude die Substanz und holt sich das Geld später vom Mieter zurück (Regress).
Nein. Erdbeben, Hochwasser, Erdrutsch und Lawine gehören zur Naturkatastrophen-Klausel (auch Elementarschaden-Klausel) und müssen extra mitversichert werden. Ohne diese Klausel zahlt Ihre Versicherung bei einem Hochwasser keinen Cent.
Bei Mehrparteienhäusern in Hanglage, in Flussnähe oder in Hochwasser-Risikogebieten ist diese Klausel Pflicht. Wir prüfen vor Vertragsabschluss konkret die Risikolage Ihrer Adresse.
Die Versicherungssumme entspricht dem Wiederbeschaffungs-Neuwert. also was es kosten würde, das gesamte Gebäude heute neu zu bauen. Berechnet wird das nach Bauweise, Wohnfläche, Bauklasse und Region.
Bei Bestandsgebäuden wird die Summe oft nicht angepasst. Baukosten sind aber in den letzten Jahren massiv gestiegen. Wer mit einer alten Versicherungssumme operiert, ist im Schadensfall garantiert unterversichert. Mindestens alle 3 Jahre prüfen lassen.
Während einer größeren Sanierung kann die normale Wohngebäude-Polizze eingeschränkt greifen, vor allem, wenn Teile des Gebäudes nicht bewohnbar sind oder die Bausubstanz freigelegt ist. Manchmal braucht es eine Bauleistungs-Versicherung oder eine Bauherren-Haftpflicht zusätzlich.
Nach einer Sanierung muss die Versicherungssumme angepasst werden, neue Heizung, neuer Dachstuhl oder neue Fenster erhöhen den Substanzwert. Bei jeder größeren Maßnahme kurz Bescheid geben.
Glasbruch ist in vielen Wohngebäude-Tarifen nicht automatisch dabei oder nur sehr begrenzt. Bei modernen Mehrparteienhäusern mit großen Glasflächen, Glas-Eingangstüren oder Wintergärten lohnt sich ein eigener Glas-Baustein.
Bei klassischen Altbauten mit kleinen Fenstern reicht oft die Standard-Deckung. Wir schauen das im konkreten Fall gemeinsam an.
Wir gehen die Substanz, Bauweise und Bauklasse Ihres Gebäudes durch und stellen sicher, dass Naturkatastrophen, Mietausfall und technische Anlagen drin sind. So gibt es im Schadensfall keine bösen Überraschungen.
Hausverwaltung, Versicherung, Sanierungsfirma, ggf. Mieter und Sachverständiger, ich übernehme die Kommunikation. Sie kümmern sich um Ihr Gebäude, ich kümmere mich um den Papierkram.
Ich prüfe Ihre Polizze auf die Lücken, die viele alte Verträge haben. Naturkatastrophen, Mietausfall, technische Anlagen. Kostenlos, unverbindlich.
Eine Sparte, ein Ansprechpartner, ich.