Die staatliche Pension reicht oft nicht. Eine Zusatz-Pension ist eine garantierte monatliche Rente, lebenslang, egal wie alt Sie werden. Anders als klassisches Sparen kann das Geld nicht „ausgehen".
Bevor Sie einen Tarif unterschreiben, sollten Sie diese drei Punkte verstehen. Sie entscheiden darüber, ob die Rente am Ende reicht . und ob auch Ihre Familie etwas davon hat.
Anders als bei klassischen Sparprodukten zahlt Ihre Versicherung bis zum letzten Tag. egal ob Sie 80, 95 oder 105 werden. Genau das macht den Unterschied zu „Geld am Konto": es ist ein Schutz vor dem Risiko, älter zu werden als das Ersparte reicht.
Die verrentete Auszahlung wird in vielen Fällen steuerlich besser behandelt als wenn Sie sich alles auf einmal auszahlen lassen. Wie es bei Ihnen konkret ausschaut, sollten Sie vor Pensionsantritt mit Steuerberater und Makler gemeinsam rechnen.
Mit der Klausel „Rentengarantie" oder über die Variante „verbundene Personen" läuft die Rente bei vorzeitigem Tod weiter, an Partner oder Bezugsberechtigte. Ohne diese Klausel kann im schlimmsten Fall das gesamte Kapital beim Versicherer bleiben.
Damit Sie sehen, wann sich die Sache wirklich lohnt, und für wen eher die staatliche Pension allein reicht.
Die staatliche ASVG-Pension liegt typischerweise deutlich unter dem letzten Aktiv-Einkommen. Eine Zusatz-Pension läuft als zweite Säule daneben, fixer Monatsbetrag, lebenslang. Wer früh anspart, braucht dafür einen relativ kleinen Sparbeitrag.
Klassischer AnwendungsfallDie SVS-Pension fällt für viele Selbstständige sehr niedrig aus. oft so niedrig, dass sie allein nicht zum Leben reicht. Hier ist die Zusatz-Pension keine Ergänzung, sondern oft die wichtigste Einkommensquelle im Alter.
Selbstständige & FreiberuflerDie Witwen- bzw. Witwerpension liegt je nach Berechnungsgrundlage oft nur bei einem Bruchteil der bisherigen Haushaltspension. Eine eigene Zusatz-Pension hätte diese Lücke gepuffert, unabhängig vom Partner.
Eigene Vorsorge zähltWer ein Sparkonto oder Wertpapier-Depot zur Pensionsfinanzierung nutzt, läuft Gefahr, dass das Kapital vor dem Lebensende aufgebraucht ist. vor allem, wenn man länger lebt als statistisch erwartet. Bei einer verrenteten Auszahlung wäre die Zahlung einfach weitergelaufen.
Schutz vor LanglebigkeitEs gibt die Variante „verbundene Personen": Die Rente wird bis zum Tod des Längerlebenden gezahlt, der Partner bekommt also auch nach Ihrem Tod den vereinbarten Monatsbetrag. Sinnvoll, wenn nur ein Partner stark vorgesorgt hat.
Paar-VarianteStatt Sparbuch oder Aktien können Sie das Geld als Einmalerlag in eine sofort beginnende Rente einlegen. Sie bekommen ab dem nächsten Monat einen fixen Betrag . lebenslang. Für viele ist das die ruhigste Variante.
Einmalerlag · SofortrenteWas ich meinen Kunden bei der Zusatz-Pension empfehle, auch wenn nicht jeder Vermittler darauf hinweist.
Über 30+ Jahre wirkt sich der Zinseszins-Effekt massiv aus. Wer mit 30 statt mit 50 startet, kann am Ende ein Vielfaches an monatlicher Rente bekommen, bei gleichem Sparbeitrag. Jedes Jahr früher zählt.
Mit dieser Klausel wird die Rente bei vorzeitigem Tod noch X Jahre weitergezahlt (Standard z.B. 10 Jahre). an Bezugsberechtigte Ihrer Wahl. So bleibt das Kapital nicht beim Versicherer, falls Sie kurz nach Pensionsantritt sterben.
Bei dieser Variante wird die Rente bis zum Tod des Längerlebenden gezahlt. Sinnvoll vor allem, wenn der Partner keine eigene große Pension hat. Kostet etwas mehr, kann aber im Ernstfall den Lebensstandard sichern.
Mit einer Dynamik-Klausel steigt Ihre monatliche Rente jedes Jahr automatisch, z.B. um 2–3 %. Wichtig: Eine fixe Rente verliert über 20–30 Jahre Pensionsbezug deutlich an Kaufkraft, die Dynamik gleicht das aus.
Bei vielen Tarifen können Sie den Auszahlungsbeginn um 5–10 Jahre vor- oder nachverlegen. Wer länger arbeitet, bekommt eine deutlich höhere monatliche Rente. Wer früher in Pension will, eine etwas niedrigere . aber dafür länger.
Ob Verrentung oder Einmalauszahlung bei Ihnen günstiger ist, hängt von Einkommen, Familienstand und sonstigen Pensions- Bezügen ab. Vor Pensionsantritt mit Steuerberater + Makler durchrechnen, die Entscheidung lässt sich später meist nicht mehr ändern.
Zwei sehr unterschiedliche Wege, mit dem gleichen angesparten Kapital umzugehen. Hier die ehrliche Gegenüberstellung, damit Sie wissen, welche Frage Sie sich stellen sollten.
Ein garantierter monatlicher Betrag bis zum Lebensende . egal wie alt Sie werden.
Das volle Kapital steht Ihnen am Tag X komplett zur Verfügung. frei verwendbar.
Verrentung ist meist die ruhigere Wahl, wenn Sie
eine fixe Grundabsicherung im Alter wollen, keinen
Verwaltungsaufwand mögen und nicht darauf angewiesen sind, das
Kapital für eine Großausgabe (Haus, Schenkung) zu verwenden.
Einmalauszahlung kann Sinn machen, wenn Sie
ohnehin gut anderweitig abgesichert sind und das Geld konkret
für ein Vorhaben brauchen, oder wenn Sie es gezielt an
Kinder/Enkel weitergeben wollen.
Die Versicherung kann eine lebenslange Rente garantieren, weil sie das Risiko über eine große Gruppe Versicherter ausbalanciert: Manche werden älter, manche jünger als statistisch erwartet, über alle gerechnet geht die Rechnung auf.
Anders als bei einem Sparkonto, wo Sie das Risiko alleine tragen, übernimmt Ihre Versicherung hier das Langlebigkeits- Risiko. Genau das ist der Mehrwert, und der Grund, warum auch nach 30 Jahren Pensionsbezug noch jeden Monat das gleiche Geld am Konto landet.
Die Entscheidung Verrentung vs. Einmalauszahlung lässt sich später meist nicht mehr ändern. Vor Pensionsantritt unbedingt rechnen. Steuerberater und Makler gemeinsam.
Wenn Sie über mich versichert sind, bereite ich die Berechnung vor und koordiniere mit Ihrem Steuerberater. Sie bekommen am Ende eine klare Entscheidungsgrundlage, keine Tabelle voller Konjunktive.
Die staatliche Pension (ASVG, GSVG/SVS, Beamten-Krankenkasse (BVAEB)) hängt davon ab, wie lange und wie viel Sie eingezahlt haben, sie wird vom Staat ausgezahlt und reicht für viele nicht, um den gewohnten Lebensstandard zu halten.
Die Zusatz-Pension ist eine private, garantierte Rente als Ergänzung. Sie sparen aktiv selbst an und bekommen am Ende einen fixen monatlichen Betrag dazu. Beides läuft parallel, lebenslang.
„Private Vorsorge" ist der Oberbegriff für alles, was Sie für später aufbauen. Sparpläne, Fonds, Lebensversicherung, Wertpapiere. Der Fokus liegt auf dem Ansparen.
Die Zusatz-Pension ist eine ganz spezielle Form: der Auszahlungsplan ist eine lebenslange monatliche Rente. Sie können vorher mit einem klassischen Sparprodukt aufbauen und am Ende verrenten, oder direkt in einen Renten-Tarif einzahlen.
Das hängt von vier Dingen ab: wie früh Sie starten, wie viel Sie monatlich sparen, wie sich der Tarif entwickelt und wann Sie in Pension gehen. Eine Pauschalzahl wäre hier ehrlich gesagt unseriös.
Schicken Sie mir Ihr Geburtsjahr und einen monatlichen Sparbeitrag, den Sie sich vorstellen können, ich rechne Ihnen den konkreten Tarif binnen 24 Stunden durch.
In den meisten Tarifen ist im Ansparzeitraum ein Todesfallschutz enthalten, das angesparte Kapital (oder ein vereinbarter Mindestbetrag) geht an die von Ihnen genannten Bezugsberechtigten.
Wichtig: Die genaue Regelung steht in Ihrem Tarif. Bei der Beratung klären wir das von Anfang an, damit im Ernstfall die richtige Person den richtigen Betrag bekommt.
Ohne Hinterbliebenen-Klausel kann es passieren, dass die Rente einfach endet, und das übrige Kapital beim Versicherer bleibt. Genau dafür gibt es zwei Schutzmechanismen:
Rentengarantie. die Rente wird noch X
Jahre (z.B. 10) an Bezugsberechtigte weitergezahlt.
Verbundene Personen. die Rente läuft bis
zum Tod des Längerlebenden (z.B. Partner) weiter.
Diese Klauseln werden bei Vertragsabschluss vereinbart. Also unbedingt vorher einplanen.
Ja, viele Tarife erlauben eine Kombinations- Auszahlung. Beispielsweise 30 % als Einmalbetrag (für ein konkretes Vorhaben) und 70 % als lebenslange monatliche Rente.
Wichtig ist, das früh genug festzulegen. Wir besprechen die sinnvolle Aufteilung in der Beratung vor Pensionsantritt.
Eine fixe Rente verliert über 20–30 Jahre Pensionsbezug deutlich an Kaufkraft. Dagegen gibt es die Dynamik-Klausel: Ihre monatliche Rente steigt jedes Jahr automatisch um einen vereinbarten Prozentsatz (z.B. 2–3 %).
Das kostet beim Vertragsabschluss etwas, gleicht aber den Kaufkraftverlust spürbar aus. Bei langfristiger Planung klare Empfehlung.
Im Grunde nie, selbst mit 55 oder 60 macht eine Zusatz-Pension noch Sinn, vor allem wenn Sie ein Erbe oder eine Abfertigung als Einmalerlag in eine Sofortrente einzahlen.
Wer aber schon mit 30 oder 40 startet, profitiert massiv vom Zinseszins-Effekt. Faustregel: jedes Jahr früher zählt doppelt.
In vielen Fällen wird die verrentete Auszahlung steuerlich günstiger behandelt als die Einmalauszahlung . aber das hängt stark von Ihrer individuellen Einkommens- Situation, dem Tarif und dem Zeitpunkt ab.
Eine Pauschalantwort wäre hier nicht seriös. Vor Pensionsantritt rechnen wir gemeinsam mit Ihrem Steuerberater, dann sehen Sie schwarz auf weiß, welche Variante bei Ihnen wie viel Netto bringt.
Spätestens alle drei Jahre. und immer, wenn sich etwas in Ihrem Leben ändert: neuer Job, Familienzuwachs, Gehaltssprung, Erbe oder Wohnortwechsel.
Spätestens 5 Jahre vor Pensionsantritt sollten wir nochmal genau hinschauen, und die Auszahlungs- Variante final mit dem Steuerberater rechnen.
Wir schauen, wie hoch Ihre voraussichtliche staatliche Pension ist, was zum gewohnten Lebensstandard fehlt und wie wir das mit einer Zusatz-Pension schließen. Inkl. Hinterbliebenen- Klauseln und Dynamik.
Bei Familienzuwachs, Gehaltssprung oder neuen gesetzlichen Optionen prüfe ich, ob Anpassungen sinnvoll sind. Vor dem Pensionsantritt koordiniere ich mit Ihrem Steuerberater die finale Auszahlungs-Entscheidung.
Ich zeige Ihnen, welche Auszahlungsform und welche Hinterbliebenen- Klauseln in Ihrer Lebenssituation passen. Kostenlos, unverbindlich, ehrlich.
Eine Sparte, ein Ansprechpartner, ich.