Sparte · Zusatz-Pension

Eine zweite Pension. jeden Monat, bis zum letzten Tag.

Die staatliche Pension reicht oft nicht. Eine Zusatz-Pension ist eine garantierte monatliche Rente, lebenslang, egal wie alt Sie werden. Anders als klassisches Sparen kann das Geld nicht „ausgehen".

Die 3 Dinge, auf die es bei einer Zusatz-Pension wirklich ankommt.

Bevor Sie einen Tarif unterschreiben, sollten Sie diese drei Punkte verstehen. Sie entscheiden darüber, ob die Rente am Ende reicht . und ob auch Ihre Familie etwas davon hat.

01

Lebenslange Rente, das Geld kann nie ausgehen.

Anders als bei klassischen Sparprodukten zahlt Ihre Versicherung bis zum letzten Tag. egal ob Sie 80, 95 oder 105 werden. Genau das macht den Unterschied zu „Geld am Konto": es ist ein Schutz vor dem Risiko, älter zu werden als das Ersparte reicht.

02

Steuerlich oft günstiger als die Einmalauszahlung.

Die verrentete Auszahlung wird in vielen Fällen steuerlich besser behandelt als wenn Sie sich alles auf einmal auszahlen lassen. Wie es bei Ihnen konkret ausschaut, sollten Sie vor Pensionsantritt mit Steuerberater und Makler gemeinsam rechnen.

03

Hinterbliebenenschutz nicht vergessen.

Mit der Klausel „Rentengarantie" oder über die Variante „verbundene Personen" läuft die Rente bei vorzeitigem Tod weiter, an Partner oder Bezugsberechtigte. Ohne diese Klausel kann im schlimmsten Fall das gesamte Kapital beim Versicherer bleiben.

Sechs Lebenssituationen, in denen eine Zusatz-Pension den Unterschied macht.

Damit Sie sehen, wann sich die Sache wirklich lohnt, und für wen eher die staatliche Pension allein reicht.

…ich angestellt bin und mit 65 in Pension gehe?

Die staatliche ASVG-Pension liegt typischerweise deutlich unter dem letzten Aktiv-Einkommen. Eine Zusatz-Pension läuft als zweite Säule daneben, fixer Monatsbetrag, lebenslang. Wer früh anspart, braucht dafür einen relativ kleinen Sparbeitrag.

Klassischer Anwendungsfall

…ich selbstständig bin und in die Sozialversicherung der Selbständigen (SVS) einzahle?

Die SVS-Pension fällt für viele Selbstständige sehr niedrig aus. oft so niedrig, dass sie allein nicht zum Leben reicht. Hier ist die Zusatz-Pension keine Ergänzung, sondern oft die wichtigste Einkommensquelle im Alter.

Selbstständige & Freiberufler

…mein Mann stirbt und ich nur die reduzierte Witwenpension bekomme?

Die Witwen- bzw. Witwerpension liegt je nach Berechnungsgrundlage oft nur bei einem Bruchteil der bisherigen Haushaltspension. Eine eigene Zusatz-Pension hätte diese Lücke gepuffert, unabhängig vom Partner.

Eigene Vorsorge zählt

…ich 70 bin, gesund, und mein Erspartes irgendwann ausgeht?

Wer ein Sparkonto oder Wertpapier-Depot zur Pensionsfinanzierung nutzt, läuft Gefahr, dass das Kapital vor dem Lebensende aufgebraucht ist. vor allem, wenn man länger lebt als statistisch erwartet. Bei einer verrenteten Auszahlung wäre die Zahlung einfach weitergelaufen.

Schutz vor Langlebigkeit

…wir als Paar das Pension-Einkommen gemeinsam absichern wollen?

Es gibt die Variante „verbundene Personen": Die Rente wird bis zum Tod des Längerlebenden gezahlt, der Partner bekommt also auch nach Ihrem Tod den vereinbarten Monatsbetrag. Sinnvoll, wenn nur ein Partner stark vorgesorgt hat.

Paar-Variante

…ich 100.000 € geerbt habe und daraus eine fixe Rente will?

Statt Sparbuch oder Aktien können Sie das Geld als Einmalerlag in eine sofort beginnende Rente einlegen. Sie bekommen ab dem nächsten Monat einen fixen Betrag . lebenslang. Für viele ist das die ruhigste Variante.

Einmalerlag · Sofortrente

Sechs Dinge, die Sie sonst nirgends erklärt bekommen.

Was ich meinen Kunden bei der Zusatz-Pension empfehle, auch wenn nicht jeder Vermittler darauf hinweist.

Möglichst früh anfangen, der Zinseszins macht die Musik.

Über 30+ Jahre wirkt sich der Zinseszins-Effekt massiv aus. Wer mit 30 statt mit 50 startet, kann am Ende ein Vielfaches an monatlicher Rente bekommen, bei gleichem Sparbeitrag. Jedes Jahr früher zählt.

🛡

Rentengarantie-Klausel. Schutz vor dem schlechten Fall.

Mit dieser Klausel wird die Rente bei vorzeitigem Tod noch X Jahre weitergezahlt (Standard z.B. 10 Jahre). an Bezugsberechtigte Ihrer Wahl. So bleibt das Kapital nicht beim Versicherer, falls Sie kurz nach Pensionsantritt sterben.

👥

„Verbundene Personen". die Paar-Variante prüfen.

Bei dieser Variante wird die Rente bis zum Tod des Längerlebenden gezahlt. Sinnvoll vor allem, wenn der Partner keine eigene große Pension hat. Kostet etwas mehr, kann aber im Ernstfall den Lebensstandard sichern.

📈

Rentendynamik einbauen, gegen die Inflation.

Mit einer Dynamik-Klausel steigt Ihre monatliche Rente jedes Jahr automatisch, z.B. um 2–3 %. Wichtig: Eine fixe Rente verliert über 20–30 Jahre Pensionsbezug deutlich an Kaufkraft, die Dynamik gleicht das aus.

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Pensionseintritt flexibel verlegbar.

Bei vielen Tarifen können Sie den Auszahlungsbeginn um 5–10 Jahre vor- oder nachverlegen. Wer länger arbeitet, bekommt eine deutlich höhere monatliche Rente. Wer früher in Pension will, eine etwas niedrigere . aber dafür länger.

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Steuer: keine Pauschalantwort, gemeinsam rechnen.

Ob Verrentung oder Einmalauszahlung bei Ihnen günstiger ist, hängt von Einkommen, Familienstand und sonstigen Pensions- Bezügen ab. Vor Pensionsantritt mit Steuerberater + Makler durchrechnen, die Entscheidung lässt sich später meist nicht mehr ändern.

Was passt für mich. fixe Rente oder einmal alles?

Zwei sehr unterschiedliche Wege, mit dem gleichen angesparten Kapital umzugehen. Hier die ehrliche Gegenüberstellung, damit Sie wissen, welche Frage Sie sich stellen sollten.

Lebenslange Rente

Ein garantierter monatlicher Betrag bis zum Lebensende . egal wie alt Sie werden.

  • Schutz vor dem Risiko, älter zu werden als das Ersparte reicht
  • Inflations-Schutz möglich (Dynamik-Klausel)
  • Kein Verwaltungs-Aufwand, kein Markt-Risiko mehr
  • Steuerlich oft günstiger
  • Geld bleibt aber „gebunden". keine Großausgabe möglich

Einmalauszahlung

Das volle Kapital steht Ihnen am Tag X komplett zur Verfügung. frei verwendbar.

  • Volle Flexibilität: Haus, Schenkung, Investition möglich
  • Sie tragen die Verantwortung für die Verwaltung selbst
  • Kein Schutz vor Langlebigkeit. Geld kann ausgehen
  • Kein automatischer Inflations-Ausgleich
  • Steuerlich oft ungünstiger als die Verrentung
Kurze Entscheidungsmatrix

Verrentung ist meist die ruhigere Wahl, wenn Sie eine fixe Grundabsicherung im Alter wollen, keinen Verwaltungsaufwand mögen und nicht darauf angewiesen sind, das Kapital für eine Großausgabe (Haus, Schenkung) zu verwenden.

Einmalauszahlung kann Sinn machen, wenn Sie ohnehin gut anderweitig abgesichert sind und das Geld konkret für ein Vorhaben brauchen, oder wenn Sie es gezielt an Kinder/Enkel weitergeben wollen.

So funktioniert's

Lebenslange Auszahlung. wie geht das?

Die Versicherung kann eine lebenslange Rente garantieren, weil sie das Risiko über eine große Gruppe Versicherter ausbalanciert: Manche werden älter, manche jünger als statistisch erwartet, über alle gerechnet geht die Rechnung auf.

Anders als bei einem Sparkonto, wo Sie das Risiko alleine tragen, übernimmt Ihre Versicherung hier das Langlebigkeits- Risiko. Genau das ist der Mehrwert, und der Grund, warum auch nach 30 Jahren Pensionsbezug noch jeden Monat das gleiche Geld am Konto landet.

  • Garantierte monatliche Rente bis zum Lebensende
  • Optionale Hinterbliebenen-Klausel (Partner bekommt weiter)
  • Optionale Rentengarantie (10–20 Jahre Mindestauszahlung)
  • Inflationsschutz mit Dynamik-Klausel
  • Steuerliche Vorteile bei Verrentung möglich
  • Auszahlungsbeginn flexibel verlegbar

Sechs Schritte. Sonst nichts.

  1. 6 Monate vor dem gewünschten Rentenbeginn die Versicherung informieren.
  2. Auszahlungsform endgültig festlegen. Verrentung, Einmal oder Kombination.
  3. Bei Verrentung: Hinterbliebenen-Optionen festlegen (Partner-Rente, Rentengarantie).
  4. Bezugsberechtigte für den Todesfall schriftlich definieren.
  5. Erste Auszahlung erfolgt zum vereinbarten Stichtag, danach monatlich.
  6. Bei Bedarfsänderung: in vielen Tarifen ist eine spätere Anpassung möglich, vorher klären.

⚠ Wichtig zu wissen

Die Entscheidung Verrentung vs. Einmalauszahlung lässt sich später meist nicht mehr ändern. Vor Pensionsantritt unbedingt rechnen. Steuerberater und Makler gemeinsam.

Wenn Sie über mich versichert sind, bereite ich die Berechnung vor und koordiniere mit Ihrem Steuerberater. Sie bekommen am Ende eine klare Entscheidungsgrundlage, keine Tabelle voller Konjunktive.

Was Kunden mich zur Zusatz-Pension oft fragen.

Was ist der Unterschied zur staatlichen Pension? +

Die staatliche Pension (ASVG, GSVG/SVS, Beamten-Krankenkasse (BVAEB)) hängt davon ab, wie lange und wie viel Sie eingezahlt haben, sie wird vom Staat ausgezahlt und reicht für viele nicht, um den gewohnten Lebensstandard zu halten.

Die Zusatz-Pension ist eine private, garantierte Rente als Ergänzung. Sie sparen aktiv selbst an und bekommen am Ende einen fixen monatlichen Betrag dazu. Beides läuft parallel, lebenslang.

Was ist der Unterschied zur „Privaten Vorsorge"? +

„Private Vorsorge" ist der Oberbegriff für alles, was Sie für später aufbauen. Sparpläne, Fonds, Lebensversicherung, Wertpapiere. Der Fokus liegt auf dem Ansparen.

Die Zusatz-Pension ist eine ganz spezielle Form: der Auszahlungsplan ist eine lebenslange monatliche Rente. Sie können vorher mit einem klassischen Sparprodukt aufbauen und am Ende verrenten, oder direkt in einen Renten-Tarif einzahlen.

Wie hoch wird meine Zusatz-Pension sein? +

Das hängt von vier Dingen ab: wie früh Sie starten, wie viel Sie monatlich sparen, wie sich der Tarif entwickelt und wann Sie in Pension gehen. Eine Pauschalzahl wäre hier ehrlich gesagt unseriös.

Schicken Sie mir Ihr Geburtsjahr und einen monatlichen Sparbeitrag, den Sie sich vorstellen können, ich rechne Ihnen den konkreten Tarif binnen 24 Stunden durch.

Was passiert, wenn ich vor Pensionsantritt sterbe? +

In den meisten Tarifen ist im Ansparzeitraum ein Todesfallschutz enthalten, das angesparte Kapital (oder ein vereinbarter Mindestbetrag) geht an die von Ihnen genannten Bezugsberechtigten.

Wichtig: Die genaue Regelung steht in Ihrem Tarif. Bei der Beratung klären wir das von Anfang an, damit im Ernstfall die richtige Person den richtigen Betrag bekommt.

Was passiert, wenn ich nur kurz nach Pensionsantritt sterbe? +

Ohne Hinterbliebenen-Klausel kann es passieren, dass die Rente einfach endet, und das übrige Kapital beim Versicherer bleibt. Genau dafür gibt es zwei Schutzmechanismen:

Rentengarantie. die Rente wird noch X Jahre (z.B. 10) an Bezugsberechtigte weitergezahlt.
Verbundene Personen. die Rente läuft bis zum Tod des Längerlebenden (z.B. Partner) weiter.

Diese Klauseln werden bei Vertragsabschluss vereinbart. Also unbedingt vorher einplanen.

Kann ich einen Teil als Einmalbetrag und den Rest als Rente bekommen? +

Ja, viele Tarife erlauben eine Kombinations- Auszahlung. Beispielsweise 30 % als Einmalbetrag (für ein konkretes Vorhaben) und 70 % als lebenslange monatliche Rente.

Wichtig ist, das früh genug festzulegen. Wir besprechen die sinnvolle Aufteilung in der Beratung vor Pensionsantritt.

Was ist mit der Inflation, verliert die Rente an Wert? +

Eine fixe Rente verliert über 20–30 Jahre Pensionsbezug deutlich an Kaufkraft. Dagegen gibt es die Dynamik-Klausel: Ihre monatliche Rente steigt jedes Jahr automatisch um einen vereinbarten Prozentsatz (z.B. 2–3 %).

Das kostet beim Vertragsabschluss etwas, gleicht aber den Kaufkraftverlust spürbar aus. Bei langfristiger Planung klare Empfehlung.

Wann ist es zu spät, mit einer Zusatz-Pension anzufangen? +

Im Grunde nie, selbst mit 55 oder 60 macht eine Zusatz-Pension noch Sinn, vor allem wenn Sie ein Erbe oder eine Abfertigung als Einmalerlag in eine Sofortrente einzahlen.

Wer aber schon mit 30 oder 40 startet, profitiert massiv vom Zinseszins-Effekt. Faustregel: jedes Jahr früher zählt doppelt.

Wie ist das steuerlich. Verrentung oder Einmalauszahlung? +

In vielen Fällen wird die verrentete Auszahlung steuerlich günstiger behandelt als die Einmalauszahlung . aber das hängt stark von Ihrer individuellen Einkommens- Situation, dem Tarif und dem Zeitpunkt ab.

Eine Pauschalantwort wäre hier nicht seriös. Vor Pensionsantritt rechnen wir gemeinsam mit Ihrem Steuerberater, dann sehen Sie schwarz auf weiß, welche Variante bei Ihnen wie viel Netto bringt.

Wie oft sollte ich meine Zusatz-Pension überprüfen lassen? +

Spätestens alle drei Jahre. und immer, wenn sich etwas in Ihrem Leben ändert: neuer Job, Familienzuwachs, Gehaltssprung, Erbe oder Wohnortwechsel.

Spätestens 5 Jahre vor Pensionsantritt sollten wir nochmal genau hinschauen, und die Auszahlungs- Variante final mit dem Steuerberater rechnen.

Was ich für Ihre Zusatz-Pension tue.

01 / Vor dem Abschluss

Pensionslücke rechnen, Auszahlungsvarianten durchgehen.

Wir schauen, wie hoch Ihre voraussichtliche staatliche Pension ist, was zum gewohnten Lebensstandard fehlt und wie wir das mit einer Zusatz-Pension schließen. Inkl. Hinterbliebenen- Klauseln und Dynamik.

02 / Über die Jahre

Ich melde mich proaktiv für Anpassungen, und zur Rentenphase.

Bei Familienzuwachs, Gehaltssprung oder neuen gesetzlichen Optionen prüfe ich, ob Anpassungen sinnvoll sind. Vor dem Pensionsantritt koordiniere ich mit Ihrem Steuerberater die finale Auszahlungs-Entscheidung.

30 Minuten, und Sie wissen, wie eine zweite Pension für Sie ausschaut.

Ich zeige Ihnen, welche Auszahlungsform und welche Hinterbliebenen- Klauseln in Ihrer Lebenssituation passen. Kostenlos, unverbindlich, ehrlich.

Alles, was Sie sonst noch brauchen.

Eine Sparte, ein Ansprechpartner, ich.

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